Was ist zu tun, wenn mit einem Staat kein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen in der Krankenversicherung (z. B. Ägypten, Tunesien, USA) besteht?
Sie müssen die anfallenden Arzt- und Behandlungskosten (meist vor Ort) selbst begleichen. Reichen Sie die bezahlte Honorarnote samt Zahlungsnachweis in einer unserer Kundenservice-Stellen zur Kostenerstattung ein.
Infos zur Kostenerstattung (Wahlärztin/Wahlarzt)
Zuletzt aktualisiert am 08. Oktober 2019