Wer ist anspruchsberechtigt?
- Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- Deren mitversicherte Angehörige
Die ÖGK ist für Sie zuständig, wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung bei der ÖGK versichert waren.
Sind Sie mehrfach versichert, erhalten Sie pro Rechnung nur einmal eine Kostenerstattung. Es steht Ihnen frei, bei welchem Krankenversicherungsträger Sie die Rechnung vorlegen.
Infos über mitversicherte Angehörige
Wie erhalten Sie eine klinisch psychologische Diagnostik?
Für die klinisch psychologische Diagnostik ist eine Zuweisung (Verordnung) zu einer klinischen Psychologin bzw. einem klinischen Psychologen erforderlich.
Nicht genehmigungspflichtig sind Zuweisungen von einem/einer
- Vertragsarzt/Vertragsärztin oder Vertrags-Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin
- Vertragsfacharzt/Vertragsfachärztin oder einer Vertrags-Gruppenpraxis für Neurologie (und Psychiatrie)
- Vertragsfacharzt/Vertragsfachärztin oder einer Vertrags-Gruppenpraxis für Psychiatrie (und Neurologie)
- Vertragsfacharzt/Vertragsfachärztin oder einer Vertrags-Gruppenpraxis für innere Medizin
- Vertragsfacharzt oder Vertrags-Gruppenpraxis für Kinder- und Jugendheilkunde
- Psychotherapeuten/Psychotherapeutin gem. § 11 Psychotherapiegesetz
Genehmigungspflichtig sind Zuweisungen von einem/einer
- Vertragsarzt/Vertragsärztin oder Vertrags-Gruppenpraxen einer anderen als der o.g. Fachgruppen
- Wahlarzt/Wahlärztin oder Arzt/Ärztin in einer Wahl-Gruppen
Bitte schicken Sie uns die Zuweisung oder bringen Sie uns diese persönlich vorbei.
Bis wann müssen Sie die Rechnung einreichen?
Die Honorarnote mit Zahlungsnachweis und Zuweisung (Verordnung) muss innerhalb von 42 Monaten (3,5 Jahre) nach der Behandlung eingereicht werden.