Wie hoch ist die Kostenerstattung?
Die Kostenerstattung beträgt 80 Prozent jenes
Tarifes, den die Kasse einer Vertragsergotherapeutin oder einem
Vertragsergotherapeuten für dieselbe Leistung bezahlt.
Keine Kostenerstattung gibt es für Leistungen, die auch eine
Vertragsergotherapeutin bzw. ein Vertragsergotherapeut nicht mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) verrechnen kann.
Achtung: Sie bekommen selten 80 Prozent des Rechnungsbetrages erstattet!
Wahlergotherapeutinnen und Wahlergotherapeuten sind nicht an die Kassentarife gebunden
und können die Höhe ihrer Honorare (Preise) frei bestimmen.
Warum bekommen Sie nur 80 Prozent des Kassentarifes ersetzt?
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen.
Wo können Restkosten geltend gemacht werden?
Fragen Sie bei Ihrer Privatkrankenversicherung nach!
Oder geben Sie die Restkosten bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung („Lohnsteuerausgleich“) an. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus. Nähere Auskünfte dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt.
help.gv - Behörden in Österreich
Verlangen Sie die dafür notwendige Bestätigung der ÖGK gleich beim Einreichen für die Kostenerstattung.