Ergotherapeutische Behandlungen bei einer Vertragsergotherapeutin und einem Vertragsergotherapeuten sind für Sie kostenlos. Voraussetzung ist die Vorlage der bewilligten Verordnung bei der Vertragspartnerin oder beim Vertragspartner. Die Honorare für Vertragsleistungen werden direkt mit uns verrechnet.
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020