Anspruchsberechtigte
- Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- Deren mitversicherte Angehörige
Infos über mitversicherte Angehörige
Verordnung (Zuweisung)
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung)
- der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Neurologie
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Kinder- und Jugendheilkunde
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder
- der Fachabteilung des Krankenhauses
Die Verordnung ist ab dem Ausstellungstag einen Monat gültig.
Ebenso benötigen Sie einen von Ihrer
Therapeuten/ihrem Therapeuten ausgestellten Behandlungsplan.
Die Entscheidung, ob Sie eine Ergotherapie benötigen, trifft Ihre behandelnde
Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt.
Wie erhalten Sie Ihre Bewilligung?
Bringen oder schicken Sie uns die Verordnung
(Zuweisung) und den Behandlungsplan vom Wahl- bzw. Vertragsergotherapeuten nach
der ersten Behandlung. Geben Sie uns formlos
bekannt, welche Therapeutin/welcher Therapeut die Behandlungen durchführen
wird.
Sie können uns die Verordnung und den Behandlungsplan auch faxen. In diesem Fall nehmen Sie bitte die
Originalverordnung und das Antwort-Fax zu Ihrer Ergotherapeuten/Ihrem
Ergotherapeuten mit. Nur so ist Ihre Verordnung gültig.
Welche Unterlagen (Informationen) benötigen wir für Ihre Bewilligung?
- Verordnung (Zuweisung)
- der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Neurologie
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Kinder- und Jugendheilkunde
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder
- der Fachabteilung des Krankenhauses
- der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin
- Behandlungsplan von der Ergotherapeutin/vom Ergotherapeuten
- Angabe, wo die ergotherapeutische Behandlung durchgeführt wird
Wie lange wird eine bewilligte Verordnung (Zuweisung) von der Behandlerin/vom Behandler anerkannt?
Eine bewilligte Verordnung (Zuweisung) wird einen Monat lang ab dem Bewilligungstag anerkannt.
Ist dieser Zeitraum abgelaufen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.