Anspruchsberechtigte
- Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- Deren mitversicherte Angehörige
Infos über mitversicherte Angehörige
CT-/MRT-Zuweisung
Für eine CT- bzw. eine MRT-Untersuchung benötigen Sie eine Zuweisung. Ihre behandelnde Haus- bzw. Fachärztin oder Ihr behandelnder Haus- bzw. Facharzt stellt Ihnen diese aus.
Diese Zuweisung ist ab dem Ausstellungstag einen Monat gültig.
Wo erfolgt die CT-/MRT-Untersuchung?
Für CT/MRT-Untersuchungen stehen Ihnen folgende Vertragsinstitute in Niederösterreich zur Verfügung:
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020