Wahlärztinnen und Wahlärzte
Verwandter Begriff: Privatärztinnen und Privatärzte
Wahlärztinnen und Wahlärzte haben mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) keine Verträge abgeschlossen. Daher werden Sie als Privatpatientin bzw.
Privatpatient behandelt. Sie müssen die Rechnung selbst bezahlen. In den
meisten Fällen erstattet Ihnen die ÖGK einen Teil der Kosten.
Wahlärzte
Kostenerstattung
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Zuletzt aktualisiert am 28. Oktober 2019