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Wahlärztinnen und Wahlärzte sind freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte ohne Kassenvertrag. Sie sind somit nicht an die Tarife der Krankenversicherungsträger gebunden und können die Höhe ihrer Honorare für die erbrachten Leistungen frei bestimmen. Als Privatpatientin oder Privatpatient müssen Sie daher keine E-Card vorweisen, sondern zahlen die Behandlung zunächst selbst. Danach können Sie bei der ÖGK einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.