Sind Sie von der Rezeptgebühr befreit, dann gilt dies automatisch auch für
- die Entrichtung des Serviceentgelts für die e-card.
- den Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel (z. B. Brille, orthopädische Schuheinlagen).
- die Bezahlung des Zusatzbeitrages für Angehörige.
Infos zur Kur-Genesung-Erholung
Infos zum Zusatzbeitrag für Angehörige
Infos über Heilbehelfe/Hilfsmittel
Achtung: Die Rezeptgebührenbefreiung gilt nicht für die Bereiche Zahnersatz, Kieferregulierung oder Zeckenschutzimpfung!
Ob Sie vom Kostenanteil bei Anstaltspflege befreit sind, erfahren Sie bei der jeweiligen Krankenanstalt.
Lesen Sie nach, ob auch die Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren vorliegen.
help.gv - Infos zur Befreiung von der Rundfunkgebühr