Erforderliche Unterlagen vor der Geburt
- Eine von Ihrer Dienstgeberin oder Ihrem Dienstgeber ausgestellte „Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld“.
- Eine von der (Frauen-)Ärztin oder dem (Frauen-)Arzt ausgestellte Bestätigung über Ihren voraussichtlichen Entbindungstermin
- Bei vorzeitigem Beschäftigungsverbot ist ein Attest einer Fachärztin bzw. eines Facharztes für Gynäkologie bzw. Innere Medizin erforderlich, in besonderen Fällen ist nach wie vor ein amtsärztliches Zeugnis notwendig.
- Ihre Bankverbindung (Bankinstitut, IBAN und BIC)
Wenn Sie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld beziehen bzw. eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung abgeschlossen haben:
- Eine von der (Frauen-)Ärztin oder dem (Frauen-)Arzt ausgestellte Bestätigung über Ihren voraussichtlichen Entbindungstermin
- Bei vorzeitigem Beschäftigungsverbot
- Ihre Bankverbindung (Bankinstitut, IBAN und BIC)
Damit wir Ihnen das Wochengeld rechtzeitig anweisen können, übermitteln Sie uns bitte die Unterlagen etwa zwei Wochen vor Beginn des Wochengeldbezuges - per Post, per Fax oder persönlich.
Wochengeld: Arbeits- und Entgeltbestätigung
Erforderliche Unterlagen nach der Geburt
- Geburtsbestätigung des Kindes (bei Mehrlingsgeburten aller Kinder). Diese Bestätigung erhalten Sie am Standesamt.
- Eine Aufenthaltsbestätigung jenes Krankenhauses, in dem Sie entbunden haben.
- Gegebenenfalls eine Bestätigung des Krankenhauses über eine Kaiserschnittentbindung („Sectio caesarea“)
- Eine Bestätigung der Hebamme, wenn Sie zu Hause unter Hebammenbeistand entbunden haben.
Auf Grund dieser Unterlagen wird das tatsächliche Ende Ihres Wochengeldbezuges festgestellt.
Für Ihr neugeborenes Kind wird an Hand dieser Unterlagen eine Versicherungsnummer vergeben, die Mitversicherung zu einem oder beiden Elternteilen vermerkt und eine e-card angefordert. Väter, die bei einer anderen Kasse versichert sind, müssen die Mitversicherung des Kindes bei ihrem Krankenversicherungsträger beantragen.
Außerdem erhalten Sie einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld - entweder persönlich oder per Post.
Infos zum Kinderbetreuungsgeld für Geburten bis 28.2.2017
Infos zum Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 1.3.2017
Auszahlung Wochengeld
Das Wochengeld wird für jeweils 28 Tage im Nachhinein auf das von Ihnen bekanntgegebene Bankkonto überwiesen. In Ausnahmefällen kann das Wochengeld auch per Postanweisung ausbezahlt werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Beachten Sie: Geben Sie uns eine Änderung der Bankverbindung ausschließlich schriftlich bekannt (postalisch oder Fax).