Wer erhält Wochengeld?
Anspruch auf Wochengeld haben ausschließlich weibliche Personen, die einen Verdienstentgang erleiden.
Wochengeld erhalten unter anderem:
- Weibliche Versicherte (z. B. Arbeiterinnen, Angestellte, Vertragsbedienstete)
- Bezieherinnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
- Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld, wenn Sie beim aktuellen Kinderbetreuungsgeldbezug bereits Wochengeldanspruch hatten.
- Selbstversicherte bei geringfügiger Beschäftigung
- Freie Dienstnehmerinnen
Infos über mitversicherte Angehörige
Infos zur geringfügigen Beschäftigung
Infos über freie Dienstnehmer/innen
Infos zum Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 1.3.2017
Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2021