Künstliche Befruchtung
Verwandter Begriff: In-vitro-Fertilisation
Mit 1.1.2000 ist das IVF Fonds-Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde
festgelegt, dass für eine künstliche Befruchtung
(In-vitro-Fertilisation - IVF) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
der Großteil der Kosten von einem Fonds getragen wird. Der Fonds wird
durch Überweisungen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, der gesetzlichen Krankenversicherungsträger, der Krankenfürsorgeeinrichtungen und der privaten
Versicherungsunternehmen gespeist.
Die Übernahme der Kosten stellt keine Leistung der Krankenversicherung
im üblichen Sinn dar. Streng juristisch ist dies weder als
"Familienleistung“ noch als Leistung der sozialen Krankenversicherung zu
qualifizieren. Das führt unter anderem auch dazu, dass ein derartiger
Eingriff nach geltender Gesetzeslage keinen Krankenstand begründet.
Weitere Informationen zur künstlichen Befruchtung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz:
Der Weg zur künstlichen Befruchtung
Online-Services und Formulare zum Thema