Hebammen
Verwandter Begriff: Geburtshilfe
Bei Vertragshebammen übernehmen wir die Kosten für vertraglich geregelte Leistungen. Entscheiden Sie sich für eine Hebamme, die keinen Vertrag mit uns hat (Wahlhebamme), erhalten Sie eine Kostenerstattung in der Höhe von 80 Prozent der Vertragstarife.
Hebammen
Vertragshebammen
Diese haben mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einen Vertrag abgeschlossen. Die Honorare für Vertragsleistungen werden direkt mit uns verrechnet.
Wahlhebammen
Diese haben mit der ÖGK keinen Vertrag abgeschlossen. Sie werden als Privatpatientin behandelt und müssen die Rechnung selbst bezahlen. Sie erhalten eine Kostenerstattung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
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