Wer ist anspruchsberechtigt?
Versicherte aller Sozialversicherungsträger
deren mitversicherte Angehörige
Infos über mitversicherte Angehörige
Wie erhalten Sie Leistungen?
Für Vertragsleistungen genügt die Vorlage der e-card. Die Kosten werden dann ganz oder teilweise von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) übernommen.
Leistungen, die vertraglich nicht geregelt sind, müssen Sie selbst bezahlen.
Nähere Informationen über unsere Vertragsleistungen finden Sie hier:
Zahngesundheitszentren in NÖ - Lob und Beschwerden
Fax: 05 0766-126680
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020