Für festsitzende Kieferregulierungen gibt es keinen Vertrag mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) leistet aber einen Zuschuss von höchstens EUR 673,40 pro Behandlungsjahr, wenn die Rechnung für ein Behandlungsjahr zur Gänze bezahlt wurde.
Wo können Restkosten geltend gemacht werden?
Fragen Sie bei Ihrer Privatkrankenversicherung nach!
Oder geben Sie die Restkosten bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung („Lohnsteuerausgleich“) an. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus. Nähere Auskünfte dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt.
help.gv - Behörden in Österreich
Verlangen Sie die dafür notwendige Bestätigung der ÖGK gleich beim Einreichen der Unterlagen für die Kostenerstattung.