Wie erhalten Sie eine Kieferregulierung?
Für die Anfertigung einer Kieferregulierung stellt Ihnen Ihre behandelnde Vertragszahnärztin bzw. Ihr behandelnder Vertragszahnarzt einen „Antrag auf Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlung“ aus.
Die Wahlzahnärztin und der Wahlzahnarzt im In- oder Ausland darf dieses Formular nicht verwenden. Sie erstellen Ihnen einen Heil- und Kostenplan.
Für eine Kostenübernahme durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist eine Bewilligung vor Behandlungsbeginn notwendig.
Wer ist anspruchsberechtigt?
- Versicherte der ÖGK
- Deren mitversicherte Angehörige
Infos über mitversicherte Angehörige
Wie lange dauert die Behandlung?
Die Behandlung dauert im Durchschnitt drei Jahre.
Wie erhalten Sie Ihre Bewilligung?
Die Anträge werden durch die Fachabteilung bzw. durch den chefzahnärztlichen Dienst bewilligt. Schicken Sie den Antrag auf Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlung bzw. den Heil- und Kostenplan direkt nach St. Pölten:
Österreichische Gesundheitskasse
Vertragspartnerabrechnung - Zahnersatz
Postfach 164
3101 St. Pölten
Oder geben Sie den Antrag bzw. Heil- und Kostenplan persönlich in Ihrer nächstgelegenen Kundenservice-Stelle ab. Wir leiten diesen gerne für Sie weiter.
Wie lange ist ein bewilligter Antrag gültig?
Die Kostenübernahme durch die Kasse ist drei Monate ab dem Bewilligungsdatum gültig.
Ist dieser Zeitraum abgelaufen, wenden Sie sich bitte an uns.