Was sind Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte?
Vertragszahnärztinnen bzw. Vertragszahnärzte sind freiberuflich tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte, die mit dem Krankenversicherungsträger einen Vertrag abgeschlossen haben. Der Vertrag enthält z. B. Bestimmungen über die Rechte und Pflichten oder über die Verrechnung der Zahnärztehonorare (Honorarordnung).
Die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte verrechnen die Honorare für Vertragsleistungen direkt mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Wer ist anspruchsberechtigt?
- Versicherte der ÖGK
- Deren mitversicherte Angehörige
Infos über mitversicherte Angehörige
Wie erhalten Sie Leistungen von Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten?
Bei Inanspruchnahme von Vertragsleistungen genügt die Vorlage der e-card. Die ÖGK übernimmt dann ganz oder teilweise die Kosten.
Wie erfolgt die Verrechnung der Leistungen von Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten?
Vertragsleistungen verrechnet die Vertragszahnärztin bzw. der Vertragszahnarzt direkt mit der ÖGK. Ihnen entstehen für Vertragsleistungen keine Kosten bzw. ist nur eine Zuzahlung zu leisten.
Leistungen, die vertraglich nicht geregelt sind, müssen Sie selbst bezahlen.
Informationen über Vertragsleistungen und Kostenzuschüsse für vertraglich nicht geregelte Leistungen
Zahnbehandlung (inkl. Zahnfüllungen)