Wir brauchen für Ihre Betreuung einen Anspruchsnachweis. Bitte beantragen Sie von Ihrem ausländischen Versicherungsträger die entsprechende Bescheinigung:
- Bosnien-Herzegowina: Bescheinigung BIH/A 4
- Kroatien: Bescheinigung HR/A 4 bis 30.6.2013
ab 1.7.2013 gelten die Bestimmungen der EU - Mazedonien: Bescheinigung MK/A 4
- Montenegro: Bescheinigung MNE/A 4
- Serbien: Bescheinigung SRB/A 4
- Türkei: Bescheinigung TR/A 4
Diese wird zweifach ausgestellt. Ein Teil verbleibt bei uns, den zweiten senden wir bestätigt an Ihren ausländischen Versicherungsträger zurück.
Schicken Sie beide Bescheinigungen an:
Österreichische Gesundheitskasse
Zwischenstaatliche Krankenversicherung
Kremser Landstraße 3
3100 St. Pölten
Oder bringen Sie diese persönlich in Ihr nächstgelegenes Kundenservice zur Registrierung.
Wie bekommen Sie Leistungen?
Sie und Ihre Angehörigen erhalten in Österreich unsere Vertragsleistungen mit der e-card.
Informieren Sie sich über unsere Leistungen:
Beachten Sie: Wenn nur Ihre Angehörigen den Wohnsitz in Niederösterreich haben und unsere Leistungen in Anspruch nehmen wollen, fordern Sie die entsprechende Bescheinigung nur für Ihre Angehörigen an:
Ihre Angehörigen erhalten in Österreich unsere Vertragsleistungen mit der e-card. |