Mit folgenden Staaten besteht ein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen in der Krankenversicherung:
- Bosnien und Herzegowina (A/BIH 4)
- Serbien und Montenegro (A/YU4)
- Kroatien (A/HR 4)
- Mazedonien (A/MK 4)
- Türkei (A/TR 4)
Die Formblätter (Formblattnummer in Klammer) können Sie in den Kundenservice-Stellen beantragen, um Ihre Angehörigen im Ausland mitzuversichern.
Die Formblätter stehen auch hier zum Download zur Verfügung:
Zu den Wohnsitzbescheinigungen ...
Das Formblatt wird von uns an den zuständigen ausländischen Krankenversicherungsträger übermittelt. Dieser sendet die Durchschrift (mit den Daten Ihrer Angehörigen) ausgefüllt an uns zurück.
WICHTIG: Für den Anspruch auf Mitversicherung gelten die österreichischen Rechtsvorschriften.
Fallweise benötigen wir von Ihren Angehörigen zusätzliche Unterlagen wie Geburts-/Heiratsurkunde, Schulbesuchs- oder Studienbestätigungen. Treffen die Voraussetzungen zu, ist für Ihre Angehörigen ein Leistungsanspruch im Ausland gegeben.
Änderungen (Wohnsitzwechsel der/des Angehörigen nach Österreich, eigene Krankenversicherung der/des Angehörigen, Scheidung usw.) sind uns unverzüglich zu melden.
Bitte beachten Sie, dass unter gewissen Voraussetzungen die Mitversicherung Ihrer/Ihres Angehörigen beitragspflichtig sein kann.
Infos - Beitragspflichtige Mitversicherung
Haben Angehörige ihren Lebensmittelpunkt in einem Staat, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist eine Mitversicherung nicht möglich.