Sowohl gleich- als auch andersgeschlechtliche Personen können mitversichert werden.
Voraussetzungen:
- Kein Verwandtschaftsverhältnis
- Seit mindestens 10 Monaten nachweislich ununterbrochen bestehende Hausgemeinschaft mit der/dem Versicherten
- Unentgeltliche Haushaltsführung durch die Lebensgefährtin bzw. den Lebensgefährten seit dieser Zeit
- Es lebt keine arbeitsfähige Ehegattin oder eingetragene Partnerin bzw. kein arbeitsfähiger Ehegatte oder eingetragener Partner im gemeinsamen Haushalt
- Nicht Zutreffen der Ausschlussgründe (siehe Ausnahmen Mitversicherung)
Infos - Ausnahmen Mitversicherung
Beginn der Mitversicherung:
Ab dem Tag, an dem alle Voraussetzungen zutreffen.
Ende der Mitversicherung:
- Mit dem Tag der Aufgabe des gemeinsamen Haushaltes
bzw. - mit dem Wegfall einer oder mehrerer Voraussetzungen.
Die Angehörigeneigenschaft bleibt jedoch weiter aufrecht, wenn die als Angehörige geltende Person nicht mehr in der Lage ist,
- den Haushalt zu führen.
Notwendige Unterlagen:
Schicken bzw. faxen Sie die Unterlagen an eine unserer Kundenservice-Stellen oder geben Sie diese persönlich bei uns ab.
Besondere Hinweise:
Die Mitversicherung wird für die Dauer von 3 Jahren vorgemerkt. Danach ist die Angehörigeneigenschaft neuerlich zu prüfen.