Wenn Sie ein Kind adoptieren, erhalten Sie eine amtliche Urkunde. Ab diesem Zeitpunkt ist auch eine Mitversicherung möglich.
Voraussetzungen:
- Es wurde eine Adoptionsurkunde ausgestellt.
Beginn der Mitversicherung:
- Ab dem Tag der Adoption
Ende der Mitversicherung:
- Vollendung des 18. Lebensjahres (= 1 Tag vor dem 18. Geburtstag).
Darüber hinaus ist eine Mitversicherung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Notwendige Unterlagen:
- Formular: Prüfung der Angehörigeneigenschaft gemäß § 123 ASVG
- (Berichtigte) Geburtsurkunde oder
- Adoptionsurkunde
Schicken bzw. faxen Sie die Unterlagen an eine unserer Kundenservice-Stellen oder geben Sie diese persönlich bei uns ab.
Besondere Hinweise:
Die Aufnahme einer Beschäftigung (z. B. Ferialpraktikum, Lehre) unterbricht automatisch die Mitversicherung als Angehörige/r. Sie lebt nach Beendigung der Beschäftigung automatisch bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres wieder auf.