Pflegekinder - mit der/dem Versicherten bis zum 3. Grad verwandt/verschwägert und von dieser/diesem gepflegt und erzogen
Pflegekinder - Pflegeverhältnis beruht auf einer behördlichen Bewilligung
Pflegekinder - unentgeltliche Pflege durch die/den Versicherte/n
Zuletzt aktualisiert am 06. Oktober 2020