Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
- Geringfügige Beschäftigung (auch gegen Dienstleistungsscheck)
- Wohnsitz im Inland
Ausgeschlossen sind:
- Bezieher/innen einer Eigenpension (z. B. Alterspension), ausgenommen Hinterbliebenenpension (Witwen-/Witwer-, Waisenpension)
- Personen, die auf Grund einer Beschäftigung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung pflichtversichert sind (z. B. Beamtinnen und Beamte, Gewerbetreibende, Bäuerinnen und Bauern)
- Personen, die einer gesetzlichen beruflichen Vertretung als Selbständige/r angehören (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Wirtschaftstreuhänder/innen, Ziviltechniker/innen)
- Bezieher/innen von Leistungen des Arbeitsmarktservice (z. B. Arbeitslosengeld)
Infos über geringfügige Beschäftigung
Infos zum Dienstleistungsscheck
Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020