Leistungen aus der Krankenversicherung gebühren nicht nur unseren Versicherten. Auch bestimmte Angehörige haben Anspruch darauf - größtenteils ohne zusätzliche Beiträge.
Zum Kreis unserer Versicherten gehören zum Beispiel:
- Dienstnehmer/innen (Arbeiter/in, Angestellte)
- Lehrlinge
- Heimarbeiter/innen
- Pensionistinnen und Pensionisten
- Arbeitslose
Zur Gruppe der anspruchsberechtigten Angehörigen zählen beinahe alle im Familienverband der/des Versicherten lebenden Personen. In den meisten Fällen ist diese Mitversicherung beitragsfrei.
Zuletzt aktualisiert am 24. Oktober 2019