Was sind die Voraussetzungen für die Gründung?
Personal
- Mindestens 3 Allgemeinmedizinerinnen bzw. Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag schließen sich freiwillig zu einer Gruppenpraxis oder einem Verein zusammen oder es besteht bereits eine Vertrags-Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin mit mindestens 3 Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern.
Ein Zentrum besteht aus mindestens 2,5 VZÄ-Gesellschafterinnen bzw. -Gesellschaftern (Ärztinnen bzw. Ärzte für Allgemeinmedizin), wobei 1 VZÄ 20 Wochenstunden entspricht.
Ein Netzwerk umfasst mindestens 3 ärztliche Ordinationen (= mindestens 2,5 Planstellen für Allgemeinmedizin) in mindestens 2 vorzugsweise ländlichen Gemeinden (Gemeinden mit maximal 3 Planstellen für Allgemeinmedizin). Zwischen den einzelnen Standorten muss ein örtlicher Zusammenhang erkennbar sein, wobei die Fahrzeit mit dem PKW zwischen den Netzwerkstandorten, die am weitesten voneinander entfernt liegen, ca. 20 Minuten betragen darf.
- Mindestens 20 Wochenstunden diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal pro VZÄ-Gesellschafterin bzw. -Gesellschafter und VZÄ-Standort
- Ordinationsassistentinnen oder Ordinationsassistenten zur lückenlosen Abdeckung der Öffnungszeiten
- Orts- und bedarfsabhängig kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde Teil des Teams sein
- Kooperation im multiprofessionellen Team.
Als Mitglieder des erweiterten Teams kommen unter anderem folgende Berufsgruppen in Betracht (entweder als Angestellte oder im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung): Logopädin bzw. Logopäde, Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut, Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut, Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter, Diätologin bzw. Diätologe, Klinische Psychologin bzw. Klinischer Psychologe, Ergotherapeutin bzw. Ergotherapeut, Hebamme, mobile Dienste.
An jedem Standort sind Terminvereinbarungen mit allen Mitgliedern des erweiterten Teams zu gewährleisten. - Bei Bedarf eine PV-Managerin oder ein PV-Manager zur administrativen und organisatorischen Unterstützung, vor allem in der Startphase des Projekts
Rechtliches
- Grundlagen:
Primärversorgungsgesamtvertrag (913.0 KB) sowie
gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten in Niederösterreich (5.1 MB)
- Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Zentrum bzw. den Netzwerkstandorten und den Krankenversicherungsträgern
- Gründung einer allgemeinmedizinischen Gruppenpraxis in Form einer OG oder GmbH sowohl für Zentren als auch Netzwerke; für Netzwerke ist zusätzlich die Form eines Vereins möglich
Honorierung
- Die Honorierung erfolgt entsprechend der Vereinbarung mit den niederösterreichischen Krankenversicherungsträgern. Sie gliedert sich in eine
- kontaktunabhängige Grundvergütung zur Abgeltung spezifischer Personal- und Sachmehrkosten pro VZÄ-Gesellschafterin bzw. –Gesellschafter und Standort,
- eine nach Alterskohorten gegliederte Kopfpauschale,
- einzelne definierte Leistungspositionen sowie Leistungen im Rahmen des Bereitschaftsdienstes.
- kontaktunabhängige Grundvergütung zur Abgeltung spezifischer Personal- und Sachmehrkosten pro VZÄ-Gesellschafterin bzw. –Gesellschafter und Standort,
- Mitglieder des multiprofessionellen Teams werden in Abhängigkeit von der Art der Zusammenarbeit honoriert (entsprechend zu vereinbarender, nachzuweisender Gehaltskosten oder nach abrechenbarer Leistung durch die Sozialversicherung)
Verpflichtendes Leistungsspektrum
Umfassendes Leistungsspektrum von der medizinischen Grundversorgung über die Betreuung chronisch Kranker bis hin zu Gesundheitsförderung und Prävention
Kontinuität der Behandlung
Es erfolgt eine Koordination und Kontinuität in der Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten. Die Einsichtsmöglichkeit in die Patientenakte ist für jedes Teammitglied unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen zu gewährleisten.
Dokumentation
Die Codierung der Diagnosen wird nach den geltenden medizinischen Standards, derzeit ICPC-2 (International Classification of Primary Care), vorgenommen.