Aufgrund einer gesetzlichen Änderung können in den Zahngesundheitszentren der Österreichischen Gesundheitskasse nun auch kostenpflichtige Behandlungen angeboten werden, die bisher nur von niedergelassenen Zahnärzten erbracht werden durften.
Nachstehend die aktuellen Leistungstarife der Zahngesundheitszentren in Kärnten:
In den Gesundheitseinrichtungen der Österreichischen Gesundheitskasse gelten:
FFP2-Maskenpflicht und 2 Meter Mindestabstand
Minderjährige und/oder unterstützungsbedürftige Personen (z.B. bei Demenzerkrankung, Blindheit, körperliche Beeinträchtigung, etc.) dürfen von maximal zwei Personen begleitet werden. Hier finden Sie Informationen im Detail
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin!
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