Von Vertragsärzten (Vertragseinrichtungen oder Ärzten in Ambulatorien) bzw. Wahlärzten mit Rezepturbefugnis verschriebene Heilmittel können in jeder öffentlichen Apotheke gegen Entrichtung der Rezeptgebühr bezogen werden, sofern Anspruchsberechtigte hievon nicht befreit sind (siehe auch Rezeptgebührenbefreiung).
Von Vertragsärzten der ÖGK bzw. Wahlärzten mit Rezepturbefugnis
werden die Bewilligungen für chefarztpflichtige Medikamente für die
Versicherten eingeholt. Bei jenen Wahlärzten, die mangels
Rezepturgenehmigung keine Kassen-, sondern Privatrezepte ausstellen,
empfiehlt es sich, diese vor dem Bezug des Heilmittels bei einer der
ÖGK-Kundenservice-Stellen in ein Kassenrezept bewilligen zu lassen.
Widrigenfalls müssen die Kosten vom Anspruchsberechtigten getragen
werden.
Die Rezeptgebühr beträgt für das heurige Jahr EUR 6,50.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Krankenordnung der Österreichischen Gesundheitskasse.