Wer kann einen Antrag auf Kostenerstattung stellen?
Grundsätzlich kann jede/r Versicherte der Österreichische Gesundheitskasse für sich und ihre/seine mitversicherten Angehörigen einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
Höhe der Kostenerstattung
Anspruch auf Kostenerstattung besteht im Ausmaß von 80 % jenes Betrages, welcher der Kasse bei Inanspruchnahme eines Vertragspartners entstanden wäre.
Achtung: Wahlbehandler und Wahlbehandlerinnen können auch Leistungen anbieten, für die es keine Kostenerstattung gibt (z.B. Führerscheinuntersuchung, Sportuntersuchung)!
Welche Unterlagen müssen Sie für eine Kostenerstattung vorlegen?
Honorarnote die folgende Informationen enthält:
- Vor- und Familienname des Patienten
- Sozialversicherungsnummer
- Bei Behandlung von Angehörigen: Vor- und Familienname sowie Sozialversicherungsnummer des/der Versicherten
- Angabe der durchgeführten Leistungen und der Diagnose
- Behandlungs- und Rechnungsdatum
- Rechnungsbetrag
- Unterschrift und Stempel des Behandlers/der Behandlerin
Zahlungsnachweis
- Barzahlung: der Behandler/die Behandlerin muss dies auf der Honorarnote vermerken
- Zahlung mit Erlagschein oder elektronischer Zahlung: Ein Einzahlungsbeleg bzw. Nachweis der Abbuchung muss der Honorarnote beigelegt werden
Bankverbindung
Bitte geben Sie uns Ihre aktuelle Bankverbindung (IBAN, BIC und Kontoinhaber) bekannt.
Wann ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen?
- Wenn Sie in einem Quartal eine/n Wahlarzt/Wahlärztin und eine/n Vertragsarzt/Vertragsärztin des gleichen Fachgebietes aufgesucht haben.
- Wenn Sie in einem Quartal mehrere Wahlärzte/Wahlärztinnen des gleichen Fachgebietes besucht haben. In solchen Fällen wird die Kostenerstattung für die zuerst eingereichte Rechnung durchgeführt.
- Wenn Sie eine/n Vertragsarzt/Vertragsärztin privat in Anspruch genommen haben.
- Wenn eine Leistung in Rechnung gestellt wird, die keine Tarifleistung der Österreichische Gesundheitskasse ist.
- Wenn die Leistung medizinisch nicht notwendig ist (z.B. Sportuntersuchung)
Warum müssen Sie die Honorarnote vor der Antragstellung einzahlen?
Die Österreichische Gesundheitskasse führt eine Kostenerstattung nur dann durch, wenn das Honorar dem Behandler/der Behandlerin vollständig gezahlt wurde.
Auf welchem Weg und wie lange können Sie die Honorarnote einreichen?
Die Honorarnote mit dem Zahlungsnachweis kann innerhalb von 42 Monaten (3,5 Jahre) nach der Behandlung persönlich, per Post, Fax oder Online über „Meine SV“ eingereicht werden.
Erhalten Sie automatisch eine Bestätigung?
Es wird Ihnen nur dann automatisch eine Bestätigung zugesendet, wenn Sie dies bei der Österreichische Gesundheitskasse beantragen. Sollten Sie nur in Einzelfällen eine Bestätigung benötigen, geben Sie dies bei der Antragstellung auf Kostenerstattung bekannt.
Bei Ablehnung einer Kostenerstattung erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Verständigung.
Kostenzuschuss
Ein Kostenzuschuss wird für Leistungen gewährt, die noch nicht in den vertraglich geregelten Tarifen enthalten sind. Kostenzuschüsse werden geleistet für:
- Physiotherapie
- Psychotherapie
- Medizinische Hauskrankenpflege
- Ergotherapie - für Behandlungen bis 31.12.2018. Ab 01.01.2019 gibt es vertragliche Regelungen mit bestimmten Ergotherapeuten.