Ärztliche Hilfe bei Vertragsärzten
Auf Grund der Krankenordnung der Österreichischen Gesundheitskasse hat jede(r) Versicherte und jede(r) mitversicherte Angehörige pro Quartal Anspruch auf Behandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin und einen Facharzt der jeweiligen Facharztsparten. Darüber hinaus können noch jährlich eine „Vorsorgeuntersuchung“ sowie „Mutter-Kind-Pass-Leistungen“ beansprucht werden.
Die Österreichische Gesundheitskasse ist bemüht, eine flächendeckende ärztliche Versorgung für ganz Kärnten zu gewährleisten. Es bestehen in Kärnten Verträge mit 257 Ärzten für Allgemeinmedizin sowie Verträge mit 203 Fachärzten verschiedener Fachgruppen. Alleine in den letzten 10 Jahren wurden 29 neue, zusätzliche Planstellen in Kärnten geschaffen.
Um neuen Anforderungen und Ansprüchen der Versicherten gerecht zu werden, wurden auch die Ordinationszeiten vertraglich geregelt. Die Ordinationszeiten haben mindestens 22 Wochenstunden, verteilt auf 5 Tage, zu umfassen. Von diesen 22 Wochenstunden sind mindestens 2 Wochenstunden auf einen Nachmittag zwischen 15.00 und 19.00 Uhr oder auf einen Samstag zu legen.
Ärztliche Hilfe mit Überweisungs- und Zuweisungsschein
Folgende Vertragspartner können nicht mit der e-card, sondern nur mit einem Überweisungs- oder Zuweisungsschein in Anspruch genommen werden:
- Vertragsfachärzte oder Vertrags-Gruppenpraxen für Radiologie
- Vertragsfachärzte oder Vertrags-Gruppenpraxen für Labordiagnostik
- Vertragseinrichtungen für physikalische Therapie
- Vertragseinrichtungen für logopädisch-phoniatrisch-audiologische Behandlungen
- Vertragseinrichtungen für bildgebende Diagnostik (z.B. CT- und MR-Untersuchungen
- Klinische Psychologen
Für ärztliche Leistungen, die nicht zur gesetzlichen Leistungsverpflichtung der ÖGK gehören, wie z. B. im Zusammenhang mit
- Sportuntersuchungen, Befreiungen vom Turnunterricht, Schikurs etc.,
- Pflegefreistellungsersuchen,
- Einstellungsuntersuchungen bei Dienstantritt,
- Untersuchungen zur medizinischen Befundung einer Invalidität, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder der Notwendigkeit eines Kur- oder Erholungsaufenthaltes außerhalb des Leistungsbereichs der Kasse,
darf die e-card nicht verwendet werden.
Barrierefreie Arztpraxen
Eine Suchmöglichkeit nach barrierefreien Arztpraxen finden Sie hier.
Fortbildungen für Hausärzte
Psychiatrische Basisfertigkeiten in der hausärztlichen Praxis (585.9 KB)