Ein Arbeiter scheint als geringfügig Beschäftigter seit 04.01.2023 zur Teilversicherung in der Unfallversicherung und ab 04.02.2023 zur Betrieblichen Vorsorge gemeldet auf.
Sachverhalt A: Mit 10.02.2023 wird eine Erhöhung der Arbeitszeit vereinbart. Das im Beitragszeitraum Februar gebührende Entgelt liegt auf Grund dessen über der Geringfügigkeitsgrenze. Die mBGM für Februar 2023 ist erst spätestens am 15. des Folgemonates zu erstatten. Damit ehestmöglich Leistungen aus der nunmehr ab 01.02.2023 bestehenden Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können, wird eine Änderungsmeldung erstattet.
Adressmeldung Versicherter | Feldbelegung |
Versicherungsnummer (VSNR) | 1294210673 |
Geburtsdatum (GEBD) | |
Referenzwert der VSNR-Anforderung (REFV) | |
Änderung ab (ADAT) | 01.02.2023 |
Änderung bis (BDAT) | |
Beschäftigungsbereich (BBER) | Arbeiter |
geringfügig (GERF) | Nein |
freier Dienstvertrag (FRDV) | Nein |
betriebliche Vorsorge (BVJN) |
Das Feld Betriebliche Vorsorge muss unbelegt bleiben, da es zu keinen Änderungen im Bereich der Betrieblichen Vorsorge kommt.
Sachverhalt B: Im Juni 2023 stellt die Arbeitskräfteüberlassung betreibende Dienstgeberin fest, dass der Versicherte in der Zeit vom 03.03.2023 bis 17.03.2023 den Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes unterliegt. Die Betriebliche Vorsorge ist demzufolge über die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse abzuwickeln. Die beim Versicherungsträger vorgemerkte Zeit der Betrieblichen Vorsorge ist befristet zu korrigieren.
Feldbezeichnung (technischer Feldname) | Feldbelegung |
Versicherungsnummer (VSNR) | 1294210673 |
Geburtsdatum (GEBD) | |
Referenzwert der VSNR-Anforderung (REFV) | |
Änderung ab (ADAT) | 03.03.2023 |
Änderung bis (BDAT) | 17.03.2023 |
Beschäftigungsbereich (BBER) | |
geringfügig (GERF) | |
freier Dienstvertrag (FRDV) | |
betriebliche Vorsorge (BVJN) | Nein |
Achtung: Die mBGM für März ist zu stornieren und neu zu übermitteln.