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Schwerarbeitsmeldung

Stand: 01.01.2024


Leisten Versicherte Tätigkeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen im Sinne der Schwerarbeitsverordnung, ist dies von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber unaufgefordert dem zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden.

Auslöser/Zweck der Meldung

Es liegen Tätigkeiten vor, die auf das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung schließen lassen.

Voraussetzungen

  • Eine in der Pensionsversicherung pflichtversicherte männliche Person hat das 40. Lebensjahr bzw. eine weibliche Person das 35. Lebensjahr vollendet.
  • Es wurde ab diesem Zeitpunkt eine Tätigkeit verrichtet, die auf das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung schließen lässt.
  • Es handelt sich um keine Tätigkeit, die hinsichtlich Schwerarbeit von einer dritten Stelle (zum Beispiel durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) gemeldet wird.  

Meldefrist

Die Schwerarbeitsmeldung ist einmal jährlich bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zu erstatten.

Prozess bzw. Ablauf

Die Meldung gilt nur dann als erstattet, wenn sie mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt wird.

Meldungen auf anderen Wegen, insbesondere in Papierform, mittels E-Mail oder telefonisch, gelten als nicht erstattet.

Besonderheiten der Meldung

  • Für Versicherungszeiten, in denen keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung besteht, etwa Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung, ist keine Schwerarbeitsmeldung vorzulegen.
  • Die bzw. der Versicherte kann etwaige Nachteile, die sie bzw. er auf Grund eines Verstoßes gegen die Meldepflicht erleidet, auf zivilrechtlichem Wege einklagen.

Rechtsgrundlagen

§ 5 Schwerarbeitsverordnung
§ 41 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Inhalt und Aufbau der Schwerarbeitsmeldung

Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.

Ausfüllhilfe: Schwerarbeitsmeldung - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 148 KB)

Änderung/Richtigstellung der Meldung

Die Korrektur einer unrichtig erstatteten Schwerarbeitsmeldung erfolgt durch Stornierung und Vorlage einer neuerlichen Meldung.