Sachbezüge gehören zum beitragspflichtigen Entgelt.
Für die Bewertung von Sachbezügen sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) für Zwecke der Lohnsteuer relevant.
Bei der Beurteilung des geldwerten Vorteiles von Sachbezügen ist demzufolge der übliche Endpreis des Abgabeortes anzusetzen.
Durch Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) sind für bestimmte Sachbezüge bundeseinheitliche Werte festgesetzt worden. Diese Sachbezugsverordnung sowie deren Änderungen stehen auf der Website des Bundesministeriums zur Verfügung.
Soweit Sachbezüge in dieser Verordnung geregelt sind, gelten diese Werte als übliche Endpreise des Abgabeortes.