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Väterfrühkarenz

Stand: 01.01.2025


Frühkarenzmodelle für Väter ermöglichen berufstätigen Vätern, ihr Dienstverhältnis in den ersten Lebenswochen ihres Kindes zu unterbrechen und das Neugeborene gemeinsam mit der Mutter zu betreuen. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der möglichen Varianten des Papamonates. 

Papamonat

Für Dienstnehmer besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Väterfrühkarenz laut Väter-Karenzgesetz (VKG). Weiters besteht ein Anspruch auf Väterfrühkarenz auf gesetzlicher Basis im öffentlichen Dienst sowie in einigen Branchen auf kollektivvertraglicher Ebene. 

Besteht kein Anspruch, können Dienstnehmer und Dienstgeberin bzw. Dienstgeber vertraglich einen Karenzurlaub (= Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltzahlung) vereinbaren.

Väterfrühkarenz laut Väter-Karenzgesetz

Bei der Väterfrühkarenz laut § 1a VKG endet die Pflichtversicherung mit dem Ende des Entgeltanspruches, da Anspruch auf eine Freistellung besteht. Eine Abmeldung sowie eine Anmeldung vor Wiederaufnahme der Beschäftigung sind erforderlich.

Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst

Bei Vätern, die einen Frühkarenzurlaub nach § 29o Vertragsbedienstetengesetz oder gleichartigen landesgesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nehmen, besteht die Pflichtversicherung weiter (§ 11 Abs. 3 lit. b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG). Es ist somit keine Abmeldung zu erstatten. Für die Abmeldung der Betrieblichen Vorsorge ist eine Änderungsmeldung zu übermitteln.

Väterfrühkarenz laut Kollektivvertag

Bei einer Väterfrühkarenz laut Kollektivvertrag (KV) endet die Pflichtversicherung unabhängig von der Dauer der Väterfrühkarenz mit dem Ende des Entgeltanspruches, da Anspruch auf Freizeit besteht. Eine Abmeldung sowie eine Anmeldung vor Wiederaufnahme der Beschäftigung sind erforderlich.

Vereinbarter Karenzurlaub

Wird Karenzurlaub bis zu einem Monat vereinbart, besteht die Pflichtversicherung weiter. Der Dienstnehmer trägt für diesen Zeitraum den gesamten Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag sowie gegebenenfalls den Schlechtwetterentschädigungsbeitrag. Die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber hat den Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und gegebenenfalls den Nachtschwerarbeits-Beitrag sowie den Weiterbildungsbeitrag nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz weiter zu entrichten. Der Wohnbauförderungsbeitrag, die Arbeiter- bzw. die Landarbeiterkammerumlage (LK) entfallen (Ausnahme: in Kärnten und in der Steiermark ist die LK von der Dienstnehmerin bzw. vom Dienstnehmer weiter zu entrichten).

Für die Abmeldung der Betrieblichen Vorsorge ist eine Änderungsmeldung zu übermitteln. 

Wird ein Karenzurlaub für länger als einen Monat vereinbart, endet die Pflichtversicherung mit dem Tag vor Beginn des unbezahlten Urlaubes. Eine Abmeldung mit Angaben zum Ende des Entgeltanspruches und zum Ende der Betrieblichen Vorsorge sowie eine Anmeldung vor Wiederaufnahme der Beschäftigung sind zu erstatten. 

Ein Beispiel zur Beitragsabrechnung bei kürzer als einen Monat andauerndem unbezahlten Urlaub finden Sie unter dem Link "Unbezahlter Urlaub" in der Rubrik "Mehr zum Thema". 

Überblick 


Väterfrühkarenz laut Väter-Karenzgesetz (VKG)
ein Monat (Naturalmonat)
Personenkreis Dienstnehmer (ausgenommen freie Dienstnehmer)
Rahmenbedingungen Voraussetzungen gemäß § 1a VKG
Pflichtversicherung endet mit dem Tag vor Beginn der Väterfrühkarenz
Meldungen zur Sozialversicherung (SV) Abmeldung innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung, Wiederanmeldung vor Arbeitsantritt bei Rückkehr

Abmeldegrund: "SV-Ende - Beschäftigung aufrecht", Feld „Betriebliche Vorsorge Ende“ = Ende Entgeltanspruch

Betriebliche Vorsorge (BV) keine Beitragsleistung
BV-Zeit unterbrochen
Wer trägt die SV-Beiträge? keine Beitragsleistung
Finanzielle Leistung für den Dienstnehmer Familienzeitbonus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

 


Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst
Personenkreis Bedienstete des Bundes sowie der Bundesländer (ausgenommen Kärnten)
Rahmenbedingungen Voraussetzungen gemäß § 29o Vertragsbedienstetengesetz oder gleichartiger landesgesetzlicher Bestimmungen
Pflichtversicherung besteht weiter (gemäß § 11 Abs. 3 lit. b ASVG)
Meldungen zur Sozialversicherung (SV) keine Abmeldung

Änderungsmeldung: Feld „Änderung ab“ = Beginn der Väterfrühkarenz, Feld „Änderung bis“ = Ende der Väterfrühkarenz, Feld „Betriebliche Vorsorge“ = Nein
Betriebliche Vorsorge (BV) keine Beitragsleistung
BV-Zeit unterbrochen
Wer trägt die SV-Beiträge? Dienstgeberin bzw. Dienstgeber (Wohnbauförderungsbeitrag, Arbeiter- bzw. Landarbeiterkammerumlage entfallen)
Finanzielle Leistung für den Dienstnehmer Familienzeitbonus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

 


Väterfrühkarenz laut Kollektivvertrag (KV)
Personenkreis Dienstnehmer, auf die KV anzuwenden sind, die Väterfrühkarenz regeln (zum Beispiel KV der Banken, Sparkassen)
Rahmenbedingungen Voraussetzungen laut jeweils anzuwendendem KV
Pflichtversicherung endet mit dem Tag vor Beginn der Väterfrühkarenz
Meldungen zur Sozialversicherung (SV) Abmeldung innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung, Wiederanmeldung vor Arbeitsantritt bei Rückkehr
Abmeldegrund: "SV-Ende - Beschäftigung aufrecht“, Feld "Betriebliche Vorsorge Ende" = Ende Entgeltanspruch
Betriebliche Vorsorge (BV) keine Beitragsleistung
BV-Zeit unterbrochen 
Wer trägt die SV-Beiträge? keine Beitragsleistung
Finanzielle Leistung für den Dienstnehmer Familienzeitbonus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind



Vereinbarter Karenzurlaub (= Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltzahlung)
länger als einen Monat bis zu einem Monat
Personenkreis sämtliche Dienstnehmer
Rahmenbedingungen  keine besonderen Voraussetzungen erforderlich, meist wird eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen Dienstgeberin bzw. Dienstgeber und Dienstnehmer geschlossen
Pflichtversicherung endet mit dem Tag vor Beginn des vereinbarten Karenzurlaubes besteht weiter
Meldungen zur Sozialversicherung (SV) Abmeldung innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung, Wiederanmeldung vor Arbeitsantritt bei Rückkehr keine Abmeldung

Änderungsmeldung: Feld „Änderung ab“ = Beginn der Väterfrühkarenz, Feld „Änderung bis“ = Ende der Väterfrühkarenz, Feld „Betriebliche Vorsorge“ = Nein


Abmeldegrund: "Länger als 1 Monat währender unbezahlter Urlaub"
Betriebliche Vorsorge (BV) keine Beitragsleistung
BV-Zeit unterbrochen - Feld "Betriebliche Vorsorge Ende" = Ende Entgeltanspruch BV-Zeit unterbrochen

Wer trägt die SV-Beiträge?

 

keine Beitragsleistung Dienstnehmer (Sonderbestimmungen)
Finanzielle Leistung für den Dienstnehmer keine finanzielle Leistung keine finanzielle Leistung