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Beitragskontonummer (BKNR)

Stand: 01.01.2024


Die Beitragskontonummer dient als zentraler Ordnungsbegriff für die korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Sämtliche Meldungen (An-, Abmeldungen und so weiter) bzw. Zahlungsbelege sind daher immer mit jener Beitragskontonummer zu versehen, für die die jeweilige Meldung bzw. Zahlung erfolgt.

Für jede Dienstgeberin bzw. jeden Dienstgeber, die bzw. der Versicherte zur Sozialversicherung gemeldet hat, existiert zumindest ein Beitragskonto mit einer entsprechenden Beitragskontonummer.

Für die Anforderung der Beitragskontonummer verwenden Sie bitte das Formular in der Rubrik "E-Services".

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