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Arbeitsgerichtsentscheidungen

Stand: 01.01.2024


Streitigkeiten über arbeits(lohn)rechtliche Ansprüche der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer (Lehrlinge) werden grundsätzlich von den Arbeits- und Sozialgerichten entschieden. Die in solchen Fällen getroffenen Entscheidungen haben mitunter auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen.

Deshalb sind die Arbeits- und Sozialgerichte verpflichtet, den zuständigen Krankenversicherungsträger über rechtskräftige Entscheidungen (Vergleiche) im Zusammenhang mit Entgeltansprüchen zu informieren.

Auch wenn die Krankenversicherungsträger von rechtskräftigen Urteilen und Vergleichen informiert werden, entbindet dies die Dienstgeberinnen und Dienstgeber nicht von der unverzüglichen Meldungserstattung und Beitragsabrechnung bzw. -entrichtung.

Gerichtliche Entscheidungen (Urteile)

Rechtskräftige Entscheidungen über Entgeltansprüche einer Dienstnehmerin bzw. eines Dienstnehmers (Lehrlings) sind für die Versicherungsträger bindend.

Werden der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer Entgeltansprüche gegenüber der (früheren) Dienstgeberin bzw. dem (früheren) Dienstgeber zugesprochen, kann dies zu einer Erhöhung ihrer bzw. seiner bisherigen Beitragsgrundlagen und/oder zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung führen.

Gerichtliche bzw. außergerichtliche Vergleiche

Die Versicherungsträger sind an den Wortlaut von Vergleichen nicht gebunden. Wird ein Vergleich über Entgeltansprüche für Zeiten nach Beendigung des Dienstverhältnisses (zum Beispiel Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung) abgeschlossen, kommt es zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung. Die Verlängerung erfolgt um den Zeitraum, der durch den Vergleichsbetrag, gemessen an den vor dem Austritt aus der Beschäftigung gebührenden Bezügen, gedeckt ist. Beitragsfreie Entgeltteile (zum Beispiel Abfertigung) werden dabei nicht berücksichtigt.

Werden Entgeltansprüche für Zeiten des aufrechten Bestandes der Beschäftigung verglichen (zum Beispiel Überstundenentgelte), kommt es zu keiner Verlängerung der Pflichtversicherung.

Der jeweilige Vergleichsbetrag wird vielmehr den entsprechenden Beitragszeiträumen zugeordnet. Dadurch erhöht sich die bisherige Beitragsgrundlage der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers.

Beispiele

Arbeitsgerichtsurteil - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 68 KB) 

Vergleich - barrierefrei gemäß PDF/UA (PDF, 66 KB)