Akkordschlusszahlungen sind Lohnnachzahlungen, die im Allgemeinen mehrere Kalendermonate (Beitragszeiträume) umfassen. Diese Zahlungen sind aliquot auf die betreffenden Kalendermonate (Beitragszeiträume) umzulegen.
Dazu ist vorerst für jede einzelne Arbeitsschicht oder Arbeitsstunde das Ausmaß der Schlusszahlung festzustellen.
Auf Grund der für den betreffenden Akkord in den einzelnen Kalendermonaten (Beitragszeiträumen) geleisteten Arbeitsschichten (Arbeitsstunden) sind nur für diese Kalendermonate die aliquoten Anteile an der Schlusszahlung zu errechnen.
Die auf diese Weise ermittelten Beträge werden zu den in den einzelnen Kalendermonaten bereits abgerechneten Vorauszahlungen hinzugezählt.
Im Anschluss daran sind noch von den jeweils richtigen Beitragszeiträumen zugeordneten Akkordschlusszahlungen die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen.