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Allspartenservice

Stand: 01.01.2024


Allspartenservice bedeutet, dass Anträge, Meldungen und Mitteilungen

  • bei jedem Versicherungsträger,
  • in jedem Bundesland,
  • unabhängig von der tatsächlichen Zuständigkeit

eingereicht werden können.

Wichtig ist lediglich, dass die Schriftstücke fristgerecht bei einem Versicherungsträger einlangen.

Ausnahmen:

  • Das Allspartenservice erfasst nicht den Zahlungsverkehr. Zahlungen (Beiträge) sind nach wie vor an den jeweils zuständigen Versicherungsträger zu überweisen.
  • Schriftstücke (Meldungen, Anträge und so weiter), die nicht eindeutig erkennen lassen, welcher Versicherungsträger zuständig ist, müssen leider zurückgewiesen werden. Die fristwahrende Einbringung geht in solchen Fällen verloren.


Am Allspartenservice nehmen derzeit alle nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) organisierten Versicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Österreichische Gesundheitskasse und Pensionsversicherungsanstalt) sowie die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) teil.