Allgemeine Informationen
Jede Dienstgeberin bzw. jeder Dienstgeber, der Versicherte zur Sozialversicherung gemeldet hat, benötigt zumindest ein Beitragskonto mit einer entsprechenden Beitragskontonummer. Die Beitragskontonummer dient als zentraler Ordnungsbegriff für die korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Sämtliche Meldungen (An-, Abmeldungen, Beitragsnachweisungen usw.) und Zahlungseingänge sind daher immer mit jener Beitragskontonummer zu versehen, für die die jeweilige Meldung bzw. Zahlung erfolgt.
Fristen
Eine Beitragskontonummer wird bei Bedarf vergeben.
Zuständige Stelle
Die Beitragskontonummer ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger zu beantragen.
Verfahrensablauf
Zur Anforderung einer Beitragskontonummer verwenden Sie bitte das nachstehende Online-Formular.
Erforderliche Unterlagen
Für die Nutzung dieses Online-Services müssen keine Unterlagen übermittelt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Formular
Hier können Sie die Beitragskontonummer online anfordern: