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Entsendung von einem EU/EWR-Staat nach Österreich


Wird ein Arbeitnehmer aus einem EU-Staat nach Österreich entsandt, so hat das österreichische Unternehmen zu überprüfen, ob dieser Arbeitnehmer das Formular E 101 besitzt. Das ausgefertigte Formular E 101 dient als Nachweis dafür, dass die entsandte Person auf Grund der ausgeübten Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat als Österreich pflichtversichert ist.

Liegt das Formular E 101 nicht vor (oder ist es mangelhaft ausgefüllt), muss davon ausgegangen werden, dass keine Entsendung, sondern ein Beschäftigungsverhältnis zum österreichischen Unternehmen vorliegt.

Dies hat aber zur Folge, dass für den österreichischen Betrieb Melde- und Beitragspflicht besteht!

Wir empfehlen daher, das Formular E 101 auf seine Vollständigkeit zu prüfen und eine Kopie aufzubewahren.

Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Echtheit bzw. richtigen Ausfertigung haben, wenden Sie sich bitte an den Krankenversicherungsträger.