Damit im allgemeinen Interesse eine effiziente maschinelle Verarbeitung der über Datenfernübertragung erstatteten Meldungen gewährleistet ist, ersuchen wir insbesondere auf nachstehende Datenfelder besonderes Augenmerk zu legen:
Im Feld GEGC (= gesetzliche Grundlage, Code) ist die Auswahl zwischen
07 - Landarbeitsgesetz
zu treffen.
Das Feld NBLK (= Landarbeiterkammerumlage) ist gegebenenfalls mit "J", im ELDA-Erfassungsprogramm durch anhaken, zu belegen.
Achtung!
Erfolgt die Verrechnung der Sonderzahlung pauschal durch den Krankenversicherungsträger, ist zusätzlich zu den angeführten Feldern im
Feld "ZUGE" (= Zugehörigkeit) die Bezeichnung Dienstnehmer mit SZ-Pauschale auszuwählen.