Veröffentlichung: "dienstgeber INFO", Nr. 2/Juli 2002
Von Dienstgebern, die ihre Beiträge nach dem Lohnsummen- bzw. Selbstabrechnungsverfahren (SV) abrechnen, müssen keine Lohnänderungsmeldungen erstattet werden. Änderungen der Beitragsgruppe, des Wohnsitzes etc. sind jedoch zu melden!
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