Die Amnestie für die (illegale) Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten für Zeiten vor 2008 wurde nicht verlängert. Gekoppelt war diese Amnestie an die Voraussetzung, dass (laufende) Beschäftigungsverhältnisse bis 30.6.2008 (Anmeldung zur Sozialversicherung) legalisiert werden.