Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) wird u. a. zur Reduktion der Lohnnebenkosten der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung ab 1.1.2019 von 1,30 % auf 1,20 % gesenkt (BGBI. I Nr. 100/2018). Autorin: Michaela Podgornik/NÖGKK
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