Bei der Frage, ob ein Dienstverhältnis oder familienhafte Mitarbeit vorliegt, handelt es sich stets um eine Einzelfallbeurteilung. In Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Österreich und dem Bundesministerium für Finanzen wurden allgemeine Informationen erstellt, die dabei als Orientierungshilfe dienen. Diese Erläuterungen wurden nunmehr adaptiert und stehen Ihnen - ebenso wie eine Mustervereinbarung - unter dem Link in der Rubrik "Mehr zum Thema" zur Verfügung.
Autorin: Michaela Podgornik/NÖGKK