Für eine
Zusatzpension von einem regelmäßig aus öffentlichen Mitteln finanzierten
Rechtsträger ist seit 1.1.2001 ein eigener Krankenversicherungsbeitrag zu
entrichten.
Dieser Beitrag ist heuer erstmals für das vergangene
Jahr abzurechnen.
Sofern noch keine Abrechnung erfolgte,
ersuchen wir Sie, diese unverzüglich nachzuholen.