Wir berichteten
bereits über die geplante Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben im Rahmen eines
einzigen Prüfvorganges. Das entsprechende Gesetz wurde zwischenzeitlich
beschlossen (2. Abgabenänderungsgesetz, BGBl. I Nr. 132/2002).
Mit den
wechselseitigen Schulungen der Finanz- und Beitragsprüfer durch die
Sozialversicherungsträger bzw. die Finanzverwaltung wurde bereits begonnen.