Mit 1.1.2012 wurden die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der lohnabhängigen Begünstigungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) angepasst. Eine umfangreiche Zusammenfassung dazu finden Sie unter folgendem Link:
Förderung für Neugründer - Ausweitung des Zugangszeitraumes
Nunmehr wurden einige Praxisfragen zur Förderung geklärt.
Die lohnabhängigen Begünstigungen können in einem Rahmenzeitraum von 36 Monaten (ab der Neugründung) in Anspruch genommen werden und die Förderung wird im Monat der erstmaligen Einstellung eines Arbeitnehmers und den folgenden elf Kalendermonaten gewährt. Das NeuFöG begrenzt die Begünstigung ab dem zwölften Kalendermonat, das dem Kalendermonat der Neugründung folgt, auf die ersten drei beschäftigten Arbeitnehmer (Dienstnehmer).
Wer sind "die ersten Drei"?
Bei der Beurteilung der ersten drei beschäftigten Arbeitnehmer stellte sich in der Praxis die Frage, wie aus- und wiedereintretende Arbeitnehmer in der Rangordnung zu berücksichtigen sind.
Das Bundesministerium für Finanzen und der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger stellten dazu klar, dass die Beurteilung anhand der zeitlichen Abfolge der Beschäftigungsverhältnisse und nicht anhand der eingestellten Personen zu erfolgen hat. Treten ausgeschiedene Arbeitnehmer wieder ein, sind diese somit hinsichtlich ihres "Ranges" wie erstmalig eintretende Arbeitnehmer zu behandeln. Die Arbeitnehmer nehmen demzufolge ihren ursprünglichen Rang nicht wieder ein.
Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis gelöst wurde bzw. ob eine Wiedereinstellungszusage vorliegt oder nicht (siehe untenstehende Beispiele). Lediglich bei Arbeitsunterbrechungen ohne Entgeltzahlung (Karenz, Präsenzdienst, Zivildienst etc.) behält der Arbeitnehmer seinen "Rang" und die "ursprüngliche Befreiung" lebt gegebenenfalls wieder auf.
Neues Formular
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 (BGBl. I Nr. 112/2012) kam es zu Vereinfachungen für die Förderungswerber. Das aktualisierte Formblatt "Erklärung der Neugründung" (NeuFö 1) steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum Download bereit.
Beispiele
Beispiel 1
- Angaben: Neugründung im Mai 2012, Einstellung Arbeitnehmer (AN) A und B im Juli 2012, Lösung Beschäftigungsverhältnis mit AN A im August 2012, Wiedereinstellung AN A im Dezember 2012 (in der Zwischenzeit wurden keine weiteren AN eingestellt), Einstellung von AN C mit Jänner 2013 und AN D mit Februar 2013
- Lösung: AN A ist ab dem Wiedereintritt als dritter AN zu betrachten
Beispiel 2
- Angaben: Neugründung im Mai 2012, Einstellung AN A und B im Juli 2012, Lösung Beschäftigungsverhältnis mit AN A im August 2012, Einstellung AN C im Oktober 2012, Wiedereinstellung von AN A im Dezember 2012, Einstellung von AN D im Jänner 2013
- Lösung: AN A ist ab seinem Wiedereintritt als vierter AN zu betrachten
Autor: Daniel Korner/NÖGKK