Wie bereits angekündigt, sinkt mit 1.1.2015 der (allein vom
Dienstgeber zu tragende) Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
(IE) von 0,55 % auf 0,45 %.
Im neuen, elektronisch abrufbaren Beitragsgruppenschema für
2015 wurde diese Senkung selbstverständlich berücksichtigt.
Beitragsgruppenschema
Weitere Änderungen, die im Beitragsgruppenschema enthalten sind:
- Für "Berufsanwärter der Ziviltechniker" und "angestellte Geschäftsführer von Ziviltechnikergesellschaften" ist ab 1.1.2015 die Arbeiterkammerumlage (AK) zu entrichten.
- Lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft gehören laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nicht zum Kreis der vom Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) geschützten Personen.
Das ab 1.1.2015 zur Verfügung stehende Beitragsgruppenschema
wurde für die tägliche Praxis reduziert, indem nur jene Beitragsgruppen
angeführt sind, die für Dienstgeber oder Lohnverrechner tatsächlich relevant
sind.
Das Beitragsgruppenschema - benutzerfreundlich als PDF-Dokument sowie als Flipbook aufbereitet - steht Ihnen unter dem Link in der
Rubrik "Mehr zum Thema" zum Download zur Verfügung.
Autor: Wolfgang
Mitterstöger/NÖGKK