Sollte es bei einer einmaligen Gesundheitsaktion bleiben, wird das Unternehmen nach zwei Jahren wieder aus der BGF-Chartaliste gestrichen. Alle Unternehmen der BGF-Charta werden regelmäßig kontaktiert und mit BGF-Informationen versorgt.
Mit der Unterzeichnung der Charta bekennt sich das Unternehmen zu den beschriebenen Grundsätzen und fühlt sich auch zukünftig dazu verpflichtet, seine Unternehmenspolitik maßgeblich an den Prinzipien der Betrieblichen Gesundheitsförderung zu orientieren.