Kieferregulierungen werden bei bestimmten Kiefermissbildungen, Fehlbissen und -bildungen von der Österreichischen Gesundheistkasse (ÖGK) bezahlt.
Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den festgesetzten Tarifsätzen. Dabei sind vom Versicherten (Angehörigen) Zuzahlungen zu entrichten. Diese betragen pro Behandlungsjahr
für kieferorthopädische Behandlungen | 30 % |
für Reparaturen | 30 % |
des aktuellen Tarifes.
Alle Zahnprothesen (Zahnersatz) und kieferorthopädischen Apparate müssen vor deren Anfertigung von der ÖGK bewilligt werden.